Montag - Freitag von 8-18 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) SFM Umzugsexperten GmbH

 

1. Grundsätze unserer Leistungen

  1. Wir führen alle Umzugs- und Lagerleistungen sorgfältig und nach fachlich anerkannten Standards aus. Grundlage ist der bestätigte Leistungsumfang im Angebot oder in der Auftragsbestätigung.
  2. Werden während der Durchführung zusätzliche Arbeiten erforderlich, informieren wir den Auftraggeber. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.
  3. Der Auftraggeber kann weitere Leistungen oder personalverstärkende Maßnahmen gegen Entgelt beauftragen.
  4. Für Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 451–451g HGB

2. Be- und Entladezugang / Transportbedingungen

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Lade- und Entladestellen frei zugänglich sind. Erschwerte Bedingungen können Mehraufwand verursachen und werden zusätzlich berechnet.
  2. Ist für den Transport ein zusätzlicher Shuttle-Service oder ein weiterer Fahrzeugtransfer notwendig, entstehen hierfür gesonderte Kosten.

3. Verpackung, Sicherung und Hinweise des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber weist auf empfindliche, schwere oder besonders zu sichernde Gegenstände hin.
  2. Wird keine Verpackungsleistung gebucht, ist der Auftraggeber für die sichere Verpackung verantwortlich. Eine Überprüfung durch das Umzugsunternehmen erfolgt nicht.
  3. Der Auftraggeber informiert über verbotene, gefährliche oder ungeeignete Güter.
  4. Gegenstände mit einem Wert von über 500 EUR je Stück oder mehr als 15.000 EUR gesamt bedürfen einer vorherigen Absprache.
  5. Für den Inhalt verschlossener Behälter (z. B. Kartons) haftet der Auftraggeber selbst.

4. Haftung und gesetzliche Haftungsgrenzen

Die Haftung richtet sich nach den Vorschriften der §§ 451–451e HGB.

4.1 Gesetzliche Haftungsbegrenzung

Die Haftung ist gesetzlich auf 620 EUR pro m³ des benötigten Laderaums begrenzt.

4.2 Haftungsausschlüsse

Keine Haftung besteht insbesondere bei unzureichender Verpackung, Witterungsschäden, nicht geprüfter Funktionsfähigkeit von Geräten und abweichenden Transportwegen ohne Verschulden des Unternehmens.

4.3 Von der Versicherung ausgeschlossenen Güter

Nicht versichert sind u. a.: Schmuck, Edelmetalle, Bargeld, Urkunden, Kunstwerke über 15.000 EUR, Elektronikgeräte über 25.000 EUR pro Sendung, Tiere, Pflanzen und Gefahrstoffe.

5. Zusätzliche Transportversicherung

Der Auftraggeber kann eine erweiterte Transportversicherung abschließen, um den tatsächlichen Wert seines Umzugsgutes abzusichern.

6. Abrechnung, Fälligkeit und Mehraufwand

  1. Die Zahlung ist am Umzugstag vor Entladung vollständig fällig.
  2. Nicht vereinbarter Mehraufwand wie längere Wege, fehlende Parkmöglichkeiten, zusätzliche Demontagen oder Wartezeiten wird separat berechnet.
  3. Verzögerungen durch den Auftraggeber führen zu kostenpflichtigen Stand- oder Wartezeiten.

7. Durchführung des Umzugs

  1. Der Auftraggeber prüft vor Abfahrt die Vollständigkeit des Umzugsguts.
  2. Für zurückgelassene oder versehentlich mitgenommene Gegenstände haftet der Auftraggeber.
  3. Möbel und Geräte sind vorab fachgerecht zu sichern.

8. Einlagerung

Besondere Eigenschaften des Lagerguts (z. B. Feuchtigkeitsempfindlichkeit, Gefahrgut, hoher Wert) sind vorab mitzuteilen.

8.2 Lagerdurchführung

Lagerung erfolgt je nach Vereinbarung. Herausgabe nur gegen Identitätsnachweis und Nachweis des Lagervertrags. Es gelten §§ 467–475h HGB.

9. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, sofern es sich um Schadensersatz-, Minderungs- oder sonstige Gegenansprüche aus dem Umzugsauftrag handelt. Eine Aufrechnung ist ausschließlich mit rechtskräftig festgestellten oder von uns ausdrücklich anerkannten Geldforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, jedoch nicht wegen behaupteter oder tatsächlicher Schäden am Umzugsgut oder an Gebäuden.

10. Rücktritt und Kündigung

  1. Mit der schriftlichen Auftragserteilung wird der bestätigte Umzugstermin verbindlich reserviert. Für diesen Zeitraum werden Fahrzeuge, Personal und Kapazitäten fest eingeplant und blockiert.
  2. Eine Stornierung ist jederzeit möglich. Jede Absage – unabhängig vom Zeitpunkt – führt zu einer Ausfallentschädigung von 33 % des vereinbarten Gesamtpreises.
  3. Bereits angefallene und nicht stornierbare Fremdkosten werden zusätzlich berechnet, sofern sie zum Zeitpunkt der Absage bereits entstanden sind.

11. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand der Sitz der SFM Umzugsexperten GmbH.

12. Datenschutz

Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Unternehmens.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.